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Amalgamalternativen - Füllungen im Seitenzahnbereich


Amalgam ist ein bewährtes, preiswertes, plastisches, nicht zahnfarbenes Füllungsmaterial für den kaubelasteten Seitenzahnbereich. Es eignet sich für die Versorgung von Defekten jeder Größe. Es besteht zu 50 Prozent aus einem Pulver, welches Silber, Kupfer und Zinn enthält, und zu 50 Prozent aus anorganischem Quecksilber.

Die folgenden positiven Eigenschaften der modernen Silberamalgame gelten als unbestritten:

  • leichte Verarbeitbarkeit
  • geringe Anfälligkeit gegenüber Verarbeitungsmängeln
  • hohe mechanische Belastbarkeit
  • guter Randschluß sowie lange Lebensdauer
  • Die Haltbarkeit einer Amalgamfüllung wird von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im Durchschnitt mit 7-8 Jahren angegeben.

Die folgenden Aspekte scheinen gegen die Verwendung von Amalgam zu sprechen:

  • Die anhaltende Diskussion über mögliche Nebenwirkungen von Amalgamfüllungen führte bei vielen Patienten und Zahnärzten jedoch zu einer kritischen Haltung gegenüber diesem Material.
  • Quecksilber wird von jedem Lebewesen täglich mit der Nahrung und Atemluft aufgenommen. Eine zusätzliche Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen ist unumstritten und führt zur Aufnahme im Organismus, insbesondere in der Niere.
  • Beim Legen und der Entfernung von Amalgamfüllungen erhöht sich die Quecksilberfreisetzung kurzfristig.

Ob und inwieweit die Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen gesundheitliche Auswirkungen hat, ist nach derzeitigem Stand des Wissens nicht nachgewiesen. Vergleicht man die aus Amalgamfüllungen stammenden Quecksilbermengen in Ausatemluft, Urin und Blut, so liegen sie deutlich unter den von der WHO (World Health Organization) festgelegten Grenzwerten. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gab das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte für Amalgam die Empfehlung, die Zahl der Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich zu halten.
Seit 1992 bzw. 1995 gelten jedoch nachfolgende Einschränkungen:

  • Möglichst keine Amalgamfüllungen bei Kindern unter 6 Jahren.
  • Keine Amalgamfüllungen bei Patienten mit Niereninsuffizienz.
  • Keine Amalgamfüllungen bei Patienten mit nachgewiesener Quecksilberallergie.
  • Keine neuen Amalgamfüllungen bei schwangeren oder stillenden Patientinnen.
  • Keine Amalgamfüllungen im direkten Kontakt zu gegossenem Zahnersatz.